EEG-Vorteile für die dezentrale Erzeugung sichern

Als Teilnehmer profitieren Sie von Informationen und dem Austausch zu den Schwerpunkten:

  • Aktueller Stand
  • Neuerungen & Ă„nderungen
  • Praxisbeispiele
  • Diskussion Ihrer Fragestellungen

EEG-Vorteile für die dezentrale Erzeugung sichern

Das Thema EEG-Umlage und Dritt-Belieferte im Zusammenhang mit Eigenerzeugung und dem neuen Energiesammelgesetz (EnSaG) treibt immer mehr Unternehmen um. Das Gesetz sieht vor, dass auf den verbrauchten Strom von Dritten aus einer Eigenerzeugungsanlage (z.B. KWK-Anlage, PV-Anlagen etc.) die volle EEG-Umlage anfällt.

Sollte das Unternehmen kein Messkonzept umsetzen, drohen 100 % EEG-Umlage auf den GESAMTEN erzeugten und eigengenutzten Strom (auch rückwirkend bis mindestens 2018; sogar 10 Jahre rückwirkend möglich). Das OnlineSeminar zeigt, welche Möglichkeiten Unternehmen haben, ihre EEG-Vorteile für Ihren Eigenstrom zu sichern.

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Die Veranstaltung richtet sich an:

Das Seminar richtet sich an Planer, Energiedienstleister,  Vertriebsmitarbeiter, Account- und Keyaccountmanager, Unternehmensentwicklung u. -steuerung und die Produktentwicklung.

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Informationen zu Fortbildungspunkten

Die Veranstaltung wird für die Eintragung bzw. Verlängerung der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes (Wohngebäude, Energieberatung im Mittelstand sowie Nichtwohngebäude) angerechnet.

Den Fortbildungscode erhalten Sie von uns nach der Veranstaltung. Weitere Informationen finden Sie im Veranstaltungskalender unter https://www.energie-effizienz-experten.de/veranstaltungen/. Hier finden Sie auch die jeweils anrechenbaren Unterrichtseinheiten.

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Eindrücke aus dem letzten Jahr

Melden Sie sich jetzt zum Binger IntensivSeminar (Online) "EEG-Vorteile für die dezentrale Erzeugung (EnSaG)" am 25.08.2020 oder 29.09.2020 an.

Die Teilnahmegebühr für das IntensivSeminar beträgt regulär 285 Euro zzgl. MwSt. inkl. digitale Unterlagen bzw. 225 Euro zzgl. MwSt. für kommunale Teilnehmer (Verwaltung und Behörden) inkl. digitale Unterlagen.

*Bei Stornierung der Anmeldung bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn erheben wir keine Stornierungsgebühr. Bei späteren Absagen - auch bei Krankheit - wird die gesamte Teilnehmergebühr berechnet. Die Stornoerklärung bedarf der schriftlichen Form. Ein Ersatzteilnehmer kann zu jedem Zeitpunkt gestellt werden. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr erst nach Erhalt der Rechnung nach der Veranstaltung.

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